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GEGENARGUMENTE ZU REINKARNATION

 

Rund 80% der westlichen Bevölkerung, d. h. Anhänger der modernen Wissenschaft oder einer der monotheistischen Religionen, aber auch generell Ungläubige halten die Vorstellung, es könne eine Wiedergeburt geben, für Unsinn und ignorieren in ihrem Vorurteil alle Hinweise auf eine gegenteilige Ansicht. Nur wenige Menschen sind trotz kritischer Haltung unvoreingenommen und suchen nach der besten Erklärung für paranormale Phänomene, die auf die Wiedergeburt hinweisen. Für jene seien die generellen Einwendungen und alternativen Erklärungen hier zusammengestellt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Normale Erklärungen

 

2.1. Betrug, Selbsttäuschung, unbewusste Beeinflussungen.

Dies kann man den Untersuchern von Fällen der Spontanerinnerung kleiner Kinder, deren Eltern und deren Kinder unterstellen. In Einzelfällen mag dies vorgekommen sein. Für die überwiegende Zahl der Fälle, die von erfahrenen Hochschulleuten recherchiert wurden, dies als generelle Erklärung anzunehmen, ist unbegründet. Dasselbe gilt für Rückführungen in frühere Leben.

 

2.2. Kryptomnesie (Quellen-Amnesie).

These:
Das Kind mit Reinkarnationserinnerungen oder der in frühere Leben zurückgeführte Klient hatten Zugang zu Informationsquellen über die frühere Person bzw. Familie und haben die Information auch aufgenommen. Sie haben aber sowohl diese Quelle, als auch die Tatsache vergessen, Zugang zu ihr gehabt und Information aufgenommen zu haben und sie erinnern das aufgenommene Wissen als eigenes Erleben.

Gegenargumente:

  • Der (unbemerkte) Zugang der Kinder zu Informationsquellen wurde von den Forschern immer als Möglichkeit bedacht und berücksichtigt.

Bei ca. 37 Fällen von Rückführungen darf diese Möglichkeit als höchst unwahrscheinlich gelten.

  • Bei streng privaten oder intimen Informationen, die niemals an die Öffentlichkeit gelangten, konnte die Nachricht das Kind bzw. den Rückgeführten nicht erreichen. (Geheime Verstecke, unaufgeklärte Mordfälle).

  • Kryptomnesie erklärt nicht die auftretenden Verhaltenszüge, Emotionen, Fertigkeiten, spontanen Wiedererkennungen, Träume oder Geburtsmale von Personen

 

2.3. Paramnesie (falsche Erinnerung).

These:
Die Eltern sind leichtgläubig und stellen dem Kind Suggestivfragen. Das Kind will den Eltern gefallen, „spielt mit“ und zeigt passende Emotionen. Eine scheinbar passende frühere Familie wird gefunden und bestätigt in ihrer Trauer die falschen Aussagen. Gleichermaßen kann der Rückführungsklient durch Suggestivfragen, oder um dem Rückführer zu gefallen, falsche Behauptungen aufstellen, ohne dass dies dem berichtenden Rückführer bewusst wird.

 

Gegenargumente:

  • Der wichtigste Forscher in den Kinderfällen, Stevenson, ist Psychiater, kann so etwas daher erkennen und hat tatsächlich auch solche Fälle gefunden – aber nur ganz wenige.

  • Wenn Eltern Maßnahmen zur Unterdrückung der Erinnerungen ihrer Kinder ergreifen (41% bis 80% der Fälle) oder sie reinkarnationsungläubig sind, ist die Erklärung nicht anwendbar.

  • In Fällen mit schriftlichen Aufzeichnungen vor dem Zusammentreffen der Familien (ca. 1% von 3000) sind Erinnerungsfehler von Seiten des Kindes und nachträgliche Aufbesserungen durch die Zeugen, also Paramnesie, bis zur Begegnung der Familien ausgeschlossen

  • Geburtsmale, Fertigkeiten und Fähigkeiten lassen sich nicht herbeireden.

  • Spontane Verhaltensweisen, Wiedererkennungen und Emotionen des Kindes (manchmal aus dem Rahmen fallend) müssten antrainiert sein. Das wäre undurchführbar. Woher hätten die Eltern das Wissen dazu?

  • Die verzerrte Erinnerung müsste bei mehreren Zeugen der Kinderfälle gleichartig sein.

  • Eine Suggestion der später als zutreffend bestätigten Geschichte eines Rückgeführten kann ausgeschlossen werden, weil der Rückführer keine diesbezügliche Kenntnisse hatte. Die meisten Autoren berichten, sie hätten offene, nicht leitende Fragen gestellt.

  • Bei Rückführungen fällt auf, dass kaum von Unstimmigkeiten und Misserfolgen der Heilversuche berichtet wird. Man darf eine Beschönigung der realen Situation als Form der Paramnesie vermuten.

 

2.4. Kulturell geprägte Phantasie.

These:
Die Äußerungen der Kinder oder Rückgeführten stellen Phantasien oder Halluzinationen dar, die nach dem Volksglauben ausgestaltet sind.

 

Gegenargumente:

  • Gegen pure Phantasie als Haupterklärung sprechen die gelungenen Verifikationen (Bestätigungen) der Fälle.

  • Gegen pure Phantasie spricht, dass kein Fall bekannt ist, in dem das Kind oder der Rückgeführte noch lebende Personen fälschlicherweise als frühere Person benannt hat.

  • Mit der früheren Person übereinstimmende Emotionen, Charakterzüge und Fertigkeiten, richtige Wiedererkennungen sowohl von Personen, Orten als auch Sachen und stimmige Geburtsmerkmale können nicht durch Phantasien erklärt werden.

  • Beispielfälle, in denen privates, intimes Wissen offenbart wurde, das der Familie der heutigen Person nicht bekannt gewesen sein kann, bleiben als „kulturell gefärbte Phantasie“ unerklärlich.

 

        Phantasie wird allgemein eingesetzt, um Erinnerungslücken zu füllen. Insofern ist ein Anteil an Phantasien hier, wie im übrigen Leben zu erwarten

 

2.5. Genetisches Gedächtnis (Instinktverhalten).

These:
Die Erinnerungen stellen Erlebnisse der Vorfahren dar, die mit den Genen weitervererbt worden sind, ähnlich wie instinktmäßiges Erinnern bei Tieren.

 

Gegenargumente:

  • In der Mehrzahl der Fälle befinden sich die frühere und heutige Person nicht in gleicher biologischer Abstammungskette, so dass Vererbung als Erklärung ausscheidet.

  • Erinnerungen an den Tod sind prinzipiell nicht vererbbar, spielen aber eine zentrale Rolle in den Fällen.

  • Eine genetische Vererbung von Erinnerungen an Erlebnisse ist bisher wissenschaftlich nicht bestätigt.

  • Nach heutigem Wissen werden persönliche Verhaltensweisen, Emotionen, Fähigkeiten und Wiedererkennungen nicht vererbt

 

2.6. Zufall.

These:
Die Übereinstimmungen, die in gelösten Fällen gefunden wurden, sind zufälliger Natur.

 

Gegenargumente:

  • Für einen hypothetischen Fall mit 2 passenden Muttermalen, einer Nennung eines Vor- oder Nachnamens und eines Ortes kann man folgendes abschätzen: Um einen einzigen solchen Fall mit einiger Sicherheit (63%) als Zufallstreffer zu finden, müsste man unter 1000-Mal so vielen Menschen suchen, als auf der Erde zu er Zeit lebten, als sich der Fall entwickelte (5 Milliarden Menschen). Ein Zufallstreffer ist also extrem unwahrscheinlich.

  • In guten Fällen kommen noch mehr Merkmale als im obigen Beispiel zusammen und ergeben noch beeindruckendere Zahlen, die gegen Zufall als Erklärung sprechen.

  • Wie kann es aber möglich sein, dass trotz solcher Unwahrscheinlichkeit eines Zufallsfundes, eine arme asiatische Familie dennoch in ca. 2/3 der Fälle die richtige frühere Familie findet? - Die Antwort: Die Angaben der Kinder sind so spezifisch, dass eine gezielte Suche möglich ist. Dazu kommt, dass sich die Reinkarnation meist im engeren oder weiteren geographischen Raum der heutigen Person ereignet.

 

2.7. Schizophrenie oder multiple Persönlichkeitsstörung.

These:
Weil sich die Kinder oder Rückgeführte mit einer anderen Person identifizieren, haben sie eine gespaltene Persönlichkeit und sind daher psychisch krank (Schizophrenie oder dissoziative Identitätsstörung/MPD).

Gegenargumente:

  • Diese Krankheiten können nicht erklären, wie Kenntnisse aus unbekannten, z. T. weit entfernt wohnenden Familien und verborgenes Insiderwissen erhalten werden kann.

  • Diese Krankheiten erklären nicht die Übereinstimmungen in den auftretenden Verhaltenszügen, Emotionen, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Träumen und Geburtsmalen.

  • Die Kinder oder Rückgeführte manifestieren sich nicht in 2 getrennten Persönlichkeiten, sondern ihre Persönlichkeitsstruktur bildet mit ihren Erinnerungen eine Einheit.

  • Die Untersucher sind bzw. waren oft Psychologen oder Psychiater. Sie können und haben diese Frage untersucht und haben keine Anhaltspunkte für Schizophrenie oder MPD bei den Kindern gefunden

 

2.8. Inselbegabung (Savantismus)

These:
Die Kinder oder Rückgeführte sind „Savants“, denn sie zeigen eine sehr selten vorkommende, unerklärliche Sonderbegabung, nämlich das frühere Leben eines Verstorbenen zu kennen, sich damit zu identifizieren und es nachzuleben (dramatisierend aufzuführen).

Gegenargumente:

  • Die Kinder bzw. Rückgeführte zeigen nicht die typischen Merkmale von Savants (Autismus, Hirnschäden, niedrigen IQ).

  • Die These kann nicht erklären, welche frühere Person ausgewählt wird.

  • Die These kann nicht erklären, wieso bei Kindern nur eine bestimmte frühere Person ausgewählt wird.

  • Die These kann Geburtsmale nicht erklären.

  • Man müsste den Savants paranormale Fähigkeiten zuschreiben, um zu erklären, wie sie an das zum Teil sehr private Wissen über die frühere Person herangekommen sein könnten, um mit der früheren Person übereinstimmende Emotionen, Verhaltenszüge und Fertigkeiten, Wiedererkennungen von Personen und Sachen darstellen und dramatisieren zu können. Von klassischen ASW-Fähigkeiten kann bei Savants aber keine Rede sein.

  • Die Professoren (Psychologen), die die Kinderfälle geprüft haben, hätten Savantismus erkannt.

 

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